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Die wohl bekannteste Aufgabe eines Steuerfachangestellten ist die Einkommensteuererklärung (aka „Steuererklärung“ oder „Lohnsteuerausgleich“). Als ich meine Ausbildung angefangen habe, habe ich noch nicht ganz verstanden, was diese beinhaltet oder welchen Sinn sie hat. „Von der Steuer absetzen“ war damals ein Fremdausdruck für mich, da ich im Alltag noch keine Berührungspunkte damit hatte. Um eventuelle Fragen von zukünftigen Azubis zu klären, erkläre ich euch heute kurz, was überhaupt eine Steuerklärung ist!

Welchen Zweck erfüllt die Steuererklärung?

Grundsätzlich muss jeder, der in Deutschland Einnahmen erzielt, Steuern an den Staat zahlen. Dabei wartet der Staat meistens nicht bis das Jahr vorbei ist, sondern erhält Vorauszahlungen. Angestellte bezahlen z.B. monatlich Lohnsteuer, die vom Bruttogehalt abgezogen wird und Selbstständige zahlen meist vierteljährige Beträge, die sich nach dem Gewinn aus den Vorjahren richtet voraus.

Da diese Vorauszahlungen eher geschätzt und vorkalkuliert sind, kann es sein, dass man mehr oder weniger vorausgezahlt hat, als man eigentlich hätte tun müssen. Um dies dem Staat zu erklären, erstellen wir eine Einkommensteuererklärung, die dann unsere tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vorjahr aufzeigt und unsere tatsächliche Steuerschuld ermittelt. Daraus ergibt sich dann eine Einkommensteuer-Erstattung, von der wir profitieren oder Nachzahlung, von der der Staat profitiert.

Wer muss eine Steuererklärung erstellen?

Generell kann jeder freiwillig eine Einkommensteuererklärung erstellen. Die Erstellungspflicht besteht dabei nur für einzelne Personengruppen. Unternehmer, die selbstständig, gewerblich oder im land-und forstwirtschaftlichen Betrieb tätig sind, sind automatisch dazu verpflichtet. Das gleiche gilt für Steuerpflichtige die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen oder eine bestimmte Steuerklasse haben (z.B. Lohnsteuerklassen III und V). Es gibt jedoch noch mehr Personengruppen, bei denen eine Verpflichtung eintreten kann.

Grundsätzlich gilt aber: Wer keine Erklärung erstellt, verzichtet auf die Chance, eine Erstattung zu erhalten 😉

Welche Angaben kommen in die Einkommensteuererklärung?

Die Einkommensteuererklärung besteht aus verschiedenen Formularen (auch Anlagen genannt), die sich jeweils mit bestimmten Einnahmen-und Ausgabenarten beschäftigen. So gibt es z.B. ein eigenes Formular für die Angestelltentätigkeit (Anlage N), gewerbliche Tätigkeit (Anlage G) und Krankheitskosten (Anlage Außergewöhnliche Belastungen). In diese Anlagen trägt man dann die tatsächlichen Ausgaben bzw. Einnahmen ein, wodurch sich dann das zu versteuernde Einkommen berechnet. Die benötigten Werte erhält man durch Belege, wie Steuerbescheinigungen und Rechnungen. Grundsätzlich gilt: Ohne Beleg, keine Eintragung!

Da das Finanzamt immer das Recht hat, nach den Belegen für die Eintragungen zu fragen, sollte man immer nur wahre Angaben machen!

Ziel ist es, das zu versteuernde Einkommen durch die Ausgaben zu senken, damit die Steuerlast möglichst niedrig ausfällt. Man darf aber nur bestimmte Ausgaben eintragen (bzw. „von der Steuer absetzen“). Typisch wären z.B. Versicherungsbeiträge (z.B. Krankenversicherung), Werbungskosten (Kosten die bei der Einnahmeerzielung entstehen) und viele mehr! All diese Aufwendungen wirken sich auf verschiedene Art und Weise in der Erklärung aus und haben ihre eigenen Regeln, die man beim Eintragen beachten muss.

Mit etwas Glück, hat man genug Ausgaben angesammelt, um seinen Steuerlast zu senken und sogar eine Erstattung zu erhalten!

 

Wie man sieht, ist die Einkommensteuererklärung ein tolles Mittel, um seine tatsächlichen finanziellen Verhältnisse aufzuweisen und den Betrag zu berechnen, den man dem Staat wirklich schuldet.

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